Die Tiroler Ausbildung zum Rettungstaucher findet in ein- bis zweitägigen Wochenend-Seminaren statt, welche meist im Frühjahr von Mitgliedern der Tauchprüfungskommission abgehalten werden. Voraussetzungen zur Erlangung der verschiedenen ÖWR-Tauchscheine und der Prüfungsumfang für die einzelnen Tauchscheinlevels sind dem „Grimm-Skriptum“ zu entnehmen.
TERMINE DER SEMINARE DES LANDESVERBANDES TIROL – ANMELDUNG
In der ÖWR werden folgende Ausbildungen angeboten:
Jugendtauchschein (beaufsichtigter Taucher)
Vorbedingungen:
Teilnahmeberechtigt sind Personen ab dem vollendeten 15. Lebensjahr, die Absolventen des Schnorchelscheins 2. Stufe sind. Vor der Prüfungsabnahme der Gerätetauchdisziplinen haben die Kandidaten einen Übungsumfang von mindestens 4 Tauchgängen (davon zwei im begrenzten Wasserbereich und zwei im Freigewässer zwischen 10 und 12 m) im Ausmaß von 1,5 Pressluftstunden zu erbringen.
ÖWR Taucher *
Grundtauchschein (selbstständiger Taucher)
Voraussetzungen:
- Einstiegstest (über theoretisches Tauchwissen)
- Vollendung des 18. Lebensjahres
- 16-stündig. 1. Hilfe-Kurs (nicht älter als drei Jahre)
- Sporttauchschein
- Besitz des Retterscheines (Schwimmen)
- Teilnahme an den Seminaren – Tauchpraxis/Tauchnotfall / Suchen-Orientieren
Prüfungsumfang:
- schriftliche Prüfung über die Themen: Tauchmedizin – Tauchphysik – Gerätekunde – Tauchrichtlinien in der ÖWR
- praktische Prüfung: Anwendung des Gelernten in den Seminaren: Tauchnotfall und Suchen-Orientieren sowie allgemeine Fertigkeiten im Tauchen
ÖWR Taucher **
Leistungstauchschein (Tauchgruppenleiter)
Voraussetzungen:
- Vollendetes 18. Lebensjahr
- 16-stündig. 1. Hilfe-Kurs (nicht älter als 3 Jahre)
- 1 Jahr im Besitz des ÖWR-Tauchscheines *
- mindestens 60 Tauchgänge (davon 40 nach Erwerb des ÖWR-Tauchscheines *)
- Teilnahme an den Seminaren: Heben und Bergen – Leinentauchen (Pflichtseminare)
- 1 Wahlseminar aus: Vollgesichtsmaskentauchen oder Flusstauchen
Prüfungsumfang:
- schriftliche Prüfung über die Themen:
- Tauchmedizin
- Tauchphysik
- Gerätekunde
- Tauchrichtlinien in der ÖWR (erweiterte Kenntnisse!!)
- Praktische Prüfung (über 2 Tage):
- Tauchnotfall
- Heben und Bergen
- Suchen und Orientieren
- Gruppenleiterqualifikationen
Tauchlehrerassistent ÖWR Taucher***
Tauchlehrassistent (Tauchausbilder 1. Stufe***)
Voraussetzungen:
- 1 Jahr im Besitz des ÖWR-Tauchscheines **
- 16-stündig. 1. Hilfe-Kurs (nicht älter als 3 Jahre)
- mindestens 40 Tauchgänge (bestätigte Logbucheintragungen)
Prüfungsumfang:
- 4 Tagesseminare mit den Themen:
- Tauchmedizin
- Tauchphysik
- Gerätekunde
- Richtlinien der ÖWR und Bootseinweisung
- Bei jedem Seminar ist ein Lehrauftritt zu halten – Dauer: 15 Minuten
Praktische Prüfung:
- Verhalten des Tauchers unter Führungsarbeit
- Überprüfung der praktischen Fähigkeiten (siehe Ausbildungsrichtlinien der ÖWR – „Grimm-Skriptum für Rettungstauchausbildung in der ÖWR“)
Tauchlehrer 1. Stufe ÖWR Tauchlehrer*
Tauchlehrer 1.Stufe (Tauchausbilder 2. Stufe)
Vorbedingungen:
Anwärter auf den Lehrtauchschein 1. Stufe (Mindestalter: 21 Jahre) müssen mindestens sechs Monate als ÖWR-Tauchlehrerassistent tätig gewesen sein und für diesen Zeitraum wenigstens 10 Freiwasser-Tauchstunden (davon mehr als die Hälfte zwischen 10 und 40 m, sowie drei Abstiege zwischen 40 und maximal 50 m Tiefe) im ÖWR-Ausbildungs- und Einsatzdienst nachweisen. Die gesamte Tauchpraxis muss mindestens 100 UW-Stunden und 150 Tauchgänge ausmachen (bestätigte Logbucheintragungen).
Tauchlehrer 2. Stufe ÖWR Tauchlehrer**
(Tauchausbilder 3. Stufe)
Vorbedingungen:
Anwärter auf den Lehrtauchschein 2. Stufe müssen mindestens sechs Monate als Tauchlehrer 1. Stufe tätig gewesen sein und für diesen Zeitraum wenigstens 10 Freiwasser-Tauchstunden (davon mehr als die Hälfte zwischen 10 und 40 m, sowie drei Abstiege zwischen 40 und maximal 50 m Tiefe) im ÖWR-Ausbildungs- und Einsatzdienst nachweisen. Die gesamte Tauchpraxis muss
zumindest 150 UW-Stunden und 200 Tauchgänge ausmachen (bestätigte Logbucheintragungen).
Tauchlehrer 3. Stufe ÖWR Tauchlehrer***
(Senior Tauchausbilder)
Die Mitglieder der ÖWR-Tauchkommission sind zu Tauchlehrern 3. Stufe ernannt und werden aus der Gruppe jener Tauchlehrer 2. Stufe ausgesucht, die zumindest in den vergangenen 3 Jahren aktiv im ÖWR-Einsatz- und Tauchausbildungsbetrieb mitgearbeitet haben und über umfangreiche einschlägige Fachkenntnisse verfügen.